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KFW Lösungen

Das Wichtigste in Kürze

KfW-Darlehen sind Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

 

Sie bieten häufig günstigere Zinssätze als herkömmliche Baufinanzierungen.

 

 

Für verschiedene Vorhaben stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung, beispielsweise für erneuerbare Energien oder altersgerechte Umbauten.

 

 

Zu den Vorteilen zählen attraktive Konditionen, mögliche tilgungsfreie Anlaufjahre und teilweise Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

 

Die Beantragung erfolgt über eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler und ergänzt in der Regel die eigentliche Baufinanzierung.

Warum KfW?

KfW-Fördermittel zeichnen sich meist durch Zinsen aus, die spürbar unter dem Marktdurchschnitt liegen. In Niedrigzinsphasen können klassische Annuitätendarlehen zwar konkurrenzfähig sein, doch erreichen reguläre Bankkonditionen das attraktive Niveau der KfW oft nur unter optimalen Bedingungen. Dies setzt meist eine hohe Eigenkapitalquote voraus, um den Beleihungsauslauf stabil unter 60 % zu halten.Nutzen Sie unseren Bauzinsrechner, um die aktuellen Konditionen am Markt einzusehen.

 

Mit diesen tagesaktuellen Werten erhalten Sie eine fundierte Orientierungshilfe und können die Förderangebote der KfW direkt mit klassischen Finanzierungsmodellen vergleichen.

Was versteht man unter einem Tilgungszuschuss der KfW?

Tilgungszuschüsse werden nicht direkt an die Kreditnehmer ausgezahlt, sondern mit der verbleibenden Restschuld des KfW-Darlehens verrechnet. Nachdem die geförderten Baumaßnahmen abgeschlossen und die erforderlichen Nachweise eingereicht wurden, wird der Zuschuss dem Darlehenskonto gutgeschrieben. Dadurch verringert sich die noch offene Kreditsumme, was in vielen Fällen auch zu einer kürzeren Laufzeit des Darlehens führt.

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Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard Tilgungszuschüsse von bis zu 45 % der Darlehenssumme gewährt werden. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 37.500 Euro pro Wohneinheit. Besonders hohe Förderungen sind beispielsweise bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) möglich.

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Zu den förderfähigen Maßnahmen des Programms 261 zählen unter anderem die Wärmedämmung von Gebäuden, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Installation einer modernen, energieeffizienten Heizungsanlage. Ein wesentlicher Vorteil des Tilgungszuschusses besteht darin, dass dieser nicht zurückgezahlt werden muss. Die Beantragung erfolgt über die Bank, bei der auch das entsprechende KfW-Darlehen abgeschlossen wurde.

Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?

Neben den Tilgungszuschüssen gibt es bei der KfW auch direkte Zuschüsse. Diese werden den Antragstellern ausgezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Geld kann beispielsweise für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden. Im Gegensatz zum Tilgungszuschuss wird der Zuschuss nicht mit einem Kredit verrechnet, sondern direkt auf das Konto überwiesen. Die Beantragung erfolgt direkt bei der KfW über das entsprechende Zuschussportal.

Wie werden KfW-Darlehen beantragt?

KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über eine sogenannte durchleitende Bank abgewickelt. In der Regel stellt man den Antrag über die eigene Hausbank. Die meisten Banken in Deutschland, die Baufinanzierungen anbieten, arbeiten mit der KfW zusammen. Dadurch kann man sowohl das klassische Immobiliendarlehen als auch den passenden KfW-Kredit direkt über dieselbe Bank beantragen.

Werden KfW-Darlehen im Grundbuch eingetragen?

Die KfW-Darlehen werden in der Regel wie die Hauptfinanzierung über das Grundbuch abgesichert. Dabei wird jedoch nicht die KfW selbst als Gläubigerin eingetragen, sondern die durchleitende Bank, da diese gegenüber der KfW für die Rückzahlung haftet.

Im Grundbuch hat das Hauptdarlehen normalerweise den ersten Rang, da es meist die höhere Restschuld aufweist. Das KfW-Darlehen wird entsprechend nachrangig abgesichert. Somit sind in der Regel zwei Darlehen im Grundbuch vermerkt:

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  • das Hauptdarlehen (meist ein Annuitätendarlehen), Gläubigerin: die durchleitende Bank

  • das KfW-Darlehen (ebenfalls meist ein Annuitätendarlehen), Gläubigerin: ebenfalls die durchleitende Bank

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Zu beachten ist, dass häufig erst KfW-Kredite ab etwa 30.000 € im Grundbuch eingetragen werden müssen.

Die Entscheidung, ob ein Grundbucheintrag erforderlich ist, überlässt die KfW in der Regel der durchleitenden Bank.

Diese prüft den Einzelfall und entscheidet, ob eine Absicherung über das Grundbuch notwendig ist. Welche Nebenkosten dabei entstehen können, lässt sich beispielsweise mit einem Grundbuchrechner ermitteln.

Werden Zinsbindung und Laufzeit bei einem KfW-Kredit getrennt voneinander festgelegt?

Bei KfW-Darlehen werden Kreditlaufzeit und Zinsbindung getrennt voneinander festgelegt.

Ein Beispiel ist das KfW-Darlehen 159 – Altersgerecht Umbauen: Hier sind Kreditlaufzeiten von 4 bis 30 Jahren möglich, während man zwischen Zinsbindungen von 5 oder 10 Jahren wählen kann.

Grundsätzlich gilt: Je kürzer die Laufzeit, desto günstiger ist der KfW-Zins.

Im Extremfall wählen Sie eine Kreditlaufzeit von 30 Jahren bei einer Zinsbindung von 5 Jahren. Nach Ablauf dieser 5 Jahre endet die Zinsbindung und die KfW unterbreitet Ihnen ein neues Zinsangebot. Dieser Zinssatz richtet sich nach den dann aktuellen marktüblichen Bauzinsen. Sie können das Angebot entweder annehmen oder ablehnen. Wenn Sie es ablehnen, muss der noch offene Betrag durch einen Kredit einer anderen Bank abgelöst werden.

Kann ich ein KfW-Darlehen einfach kündigen?

Ihren KfW-Kredit können Sie grundsätzlich jederzeit kündigen. Welche Bedingungen dabei gelten, hängt davon ab, wie lange das Darlehen bereits läuft.

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  • Die Zinsbindung besteht noch:
    Wenn Sie das KfW-Darlehen während der laufenden Zinsbindung kündigen, berechnet die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe legt die Hausbank fest, über die Sie den Kredit damals beantragt haben. In diesem Fall müssen Sie die noch offene Restschuld sowie die Vorfälligkeitsentschädigung an die KfW zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Zinsbindung bereits länger als 10 Jahre läuft: Dann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Kündigung auf Basis des Sonderkündigungsrechts nach §489 BGB.

  • Die Zinsbindung ist beendet:
    Nach Ablauf der Zinsbindung können Sie den Kredit kündigen, sofern noch kein neuer Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde. In diesem Zeitraum sind auch Teilrückzahlungen möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

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In Phasen niedriger Zinsen kann es sich auch bei KfW-Darlehen lohnen, eine lange Zinsbindung zu wählen, um sich gegen steigende Zinsen abzusichern. Sollten die Zinsen während der Laufzeit dennoch weiter sinken, können Sie nach 10 Jahren das Sonderkündigungsrecht nutzen. Bei KfW-Darlehen mit einer Laufzeit von weniger als 10 Jahren ist ein Kostenvergleich sinnvoll: Liegt die Vorfälligkeitsentschädigung unter der möglichen Zinsersparnis eines neuen Darlehens, kann sich ein Wechsel trotzdem rechnen.

Ist eine Sondertilgung bei KfW-Darlehen möglich?

Die KfW erlaubt Sondertilgungen bei ihren Darlehen nur in begrenztem Umfang. In der Regel fällt dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Wie hoch diese ist, erfahren Sie von der durchleitenden Bank, über die Sie den KfW-Kredit beantragt haben. Über diese Bank erfolgt auch die Abwicklung der Sondertilgung.

Lassen Sie sich nach einer Sondertilgung von Ihrer Bank einen aktuellen Tilgungsplan ausstellen. Sollte Ihnen dieser nicht automatisch zur Verfügung gestellt werden, fordern Sie ihn unbedingt an. Die aktualisierten Angaben können später für die Planung einer Anschlussfinanzierung wichtig sein.

Muss ich das KfW-Darlehen bei einem Neubau auf einen Schlag komplett abrufen?

Der KfW-Kredit kann auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Bei einem Neubau erfolgt die Zahlung entsprechend dem Baufortschritt, also jeweils dann, wenn ein weiterer Bauabschnitt abgeschlossen ist. Diese Zahlungsabschnitte werden in der Regel gemeinsam mit dem Bauträger vertraglich vereinbart. Sobald ein Bauabschnitt fertig ist, kann der entsprechende Betrag bei der KfW abgerufen werden. Wichtig ist jedoch, dass KfW-Darlehen wie etwa das Wohneigentumsprogramm (KfW 124) innerhalb von 12 Monaten vollständig abgerufen werden müssen.

Bereitstellungszinsfreie Zeit bei einzelnen KfW-Programmen:

 

Bei allen KfW-Darlehen gibt es eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Damit ist der Zeitraum zwischen dem

Vertragsabschluss und dem Abruf des Kredits gemeint. Innerhalb dieser Frist fallen keine Zinsen für

die Bereitstellung des Darlehens an.

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Für die einzelnen KfW-Programme gelten folgende bereitstellungszinsfreien Zeiten:

  • KfW 270 – Erneuerbare Energien: 6 Monate und 2 Bankarbeitstage

  • KfW 124 – Wohneigentumsprogramm: 12 Monate

  • KfW 134 – Genossenschaftsanteile: 12 Monate

  • KfW 159 – Altersgerecht Umbauen: 12 Monate

  • KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau: 12 Monate

  • KfW 300 – Wohneigentum für Familien: 12 Monate

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Nach Ablauf dieser Frist berechnet die KfW auf den noch nicht abgerufenen Restbetrag Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat.

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www.kfw.de

Brauche ich einen Energieberater für mein KfW-Darlehen?

KfW-Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern immer über eine sogenannte durchleitende Bank. Wenn Ihre Hausbank mit der KfW zusammenarbeitet, begleitet sie Sie durch den gesamten Antragsprozess.​

1.

Fördermöglichkeiten prüfen

Welche KfW-Förderung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Entscheidend ist zum Beispiel, ob Sie bauen, kaufen oder modernisieren möchten. Gemeinsam mit Ihrer Bank lässt sich klären, welche Programme, Darlehen oder Zuschüsse in Ihrem Fall passend sind.

2.

Passenden Bankpartner finden

​Die Beantragung eines KfW-Darlehens erfolgt ausschließlich über ein Kreditinstitut. Allerdings bietet nicht jede Bank KfW-Förderprodukte an. Deshalb sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Hausbank KfW-Darlehen vermittelt und diese zusammen mit Ihrer Baufinanzierung beantragen kann.

Antrag stellen

3.

Für den Antrag muss das entsprechende Formular bei der Bank unterschrieben und anschließend von dort an die KfW weitergeleitet werden. KfW-Darlehen werden häufig mit einer Baufinanzierung kombiniert, können grundsätzlich aber auch separat beantragt werden. Wenn Sie beides miteinander verbinden möchten, sollten Sie beachten, dass Baufinanzierung und KfW-Darlehen getrennt bearbeitet werden und daher jeweils eigene Unterlagen erforderlich sind.

4.

Vorhaben umsetzen

Sobald die schriftliche Förderzusage der KfW vorliegt, können Sie mit Ihrem Projekt beginnen – also die Immobilie kaufen, den Bau starten oder die geplante Sanierung umsetzen.

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